Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir nehmen die eigene Verantwortung zur Einhaltung der Menschenrechte sowie der Regelungen zum Umweltschutz sehr ernst. Daher haben wir in Umsetzung der gesetzlichen Regelungen eine hausinterne LkSG-Meldestelle eingerichtet. An diese Meldestelle können sich Personen wenden, wenn sie tatsächliche oder mögliche Probleme im Bereich der Menschen- oder Umweltrechte feststellen. Das können Probleme in unseren Lieferketten oder in unserem eigenen Geschäftsbereich sein. Neben unseren Mitarbeitenden haben auch Geschäftspartner und Dritte die Möglichkeit, Beschwerden oder Hinweise auf folgenden Wegen an die LkSG-Meldestelle zu senden:

elektronisch an die Email-Adresse:             lksg@vs-leipzigerland-mtl.de

schriftlich an die Anschrift:                            

Volkssolidarität Leipziger Land / Muldental e.V.
LkSG-Meldestelle
Diezmannstraße 12
04207 Leipzig

Bei Eingang eines Hinweises oder einer Beschwerde wird ein Beschwerdeverfahren in Gang gesetzt, dessen Voraussetzungen und Ablauf in der „Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren des Volkssolidarität Leipziger Land /Muldental e.V. nach § 8 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“ geregelt sind. Diese Verfahrensordnung können Sie hier abrufen. Durch das Verfahren ist sichergestellt, dass unsere eigenen Mitarbeitenden als Folge ihrer Meldung keine Nachteile oder Bestrafung erleiden. Bei Hinweisen und Beschwerden Dritter wirken wir darauf hin, dass die hinweisgebende Person ein vergleichbares Schutzniveau genießt. Näheres entnehmen Sie bitte der genannten Verfahrensordnung.

Unser Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte haben wir in unserer „Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie“ niedergelegt. Darüber hinaus haben wir uns einen Verhaltenskodex gegeben, in dem wir uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten verpflichten und zudem deutlich machen, dies auch von unseren Geschäftspartnern zu erwarten. Beide Dokumente können Sie hier herunterladen: