Antragstellung für Sozialpädagogische Familienhilfe
Erziehungsberechtigte können einen Antrag auf Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes stellen.
Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene
Auch Jugendliche und junge Erwachsene können eigenständig einen Antrag beim Jugendamt stellen. Sie haben zudem die Möglichkeit, einen Erziehungsbeistand (EB) nach § 30 SGB VIII zu beantragen. Der Erziehungsbeistand begleitet sie bei persönlichen Themen, wie der Abnabelung vom Elternhaus, der Antragstellung für eine eigene Wohnung oder der Vernetzung mit relevanten Stellen wie Psychotherapie, Suchtbehandlung und Jobcenter.
Ablauf der Hilfegewährung
Die Familien wenden sich an das zuständige Jugendamt, um Unterstützung zu erhalten und geben ihr Einverständnis für die Betreuung durch eine:n Familienhelfer:in. Nach etwa sechs Wochen wird gemeinsam mit der Familie, dem Jugendamt und der Familienhelferin ein individueller Hilfeplan erstellt. Die Familienhilfe ist in der Regel auf einen längeren Zeitraum ausgelegt und kann bis zu zwei Jahre andauern – in Ausnahmefällen auch darüber hinaus.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und der Erziehungsbeistand (EB) sind für die Antragstellenden kostenfrei.
Teamleitungen des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD):
zuständige Regionen
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Teamleitung |
Telefon |
Link |
Sozialraum 1: Wurzener Land mit Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Lossatal, Machern, Naunhof, Thallwitz, Wurzen
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Frau Wilke
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034332412324
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zur Kontaktseite des ASD Sozialraum 1 |
Sozialraum 2: Grimma/Muldental mit Bad Lausick, Belgershain, Colditz, Grimma, Otterwisch, Parthenstein, Trebsen
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Frau Schulz
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034332412307
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Sozialraum 3: Borna/Kohrener Land mit Borna, Frohburg, Geithain, Kitzscher, Neukieritzsch, Regis-Breitingen
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Frau Pößiger
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034332412385
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Sozialraum 4: Leipzig/Elsteraue mit Böhlen, Elstertrebnitz, Groitzsch, Großpösna, Markkleeberg, Markranstädt, Pegau, Rötha, Zwenkau |
Frau Steinbach
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034332412334
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