20.10.2021


Blog-Beitrag des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus informiert über Schul- und Kitabetrieb

Ab dem 21. Oktober bis einschließlich 17. November 2021 gilt eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung. Die Regeln für den Schul- und Kitabetrieb im Überblick:

In den Schulen und Kindertageseinrichtungen findet weiter unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz Regelbetrieb statt.

Nach den Herbstferien gibt es in den ersten zwei Schulwochen gesonderte Schutzmaßnahmen. So wird vom 1. bis 14. November dreimal wöchentlich getestet. Vom 1. bis 7. November muss zudem die Maske im Unterricht getragen werden. Am 8. November entfällt die Maskenpflicht im Unterricht.

Alle weiteren Schutzmaßnahmen sind weiterhin notwendig. Die Möglichkeiten der Schutzimpfungen ab 12 Jahren und die funktionierenden AHA-L-Regeln sowie die Tests bilden zusammen einen weitestgehend sicheren Schutz, um größere Ausbreitungen in der Schule zu verhindern und den Präsenzunterricht sicherzustellen.

Zum vollständigen Blogbeitrag des SMK

Zur sächsischen Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 19.10.2021



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