10.01.2022


Bundeskanzler und Regierungschef:innen der Länder in Videoschaltkonferenz am 7. Januar

Omikron-Variante aufgrund verantwortlichen Verhaltens der Bürger:innen noch nicht so schnell ausgebreitet wie erwartet. Rasche Verbreitung und damit Ansteigen der Inzidenzzahlen werden wegen hohen Ansteckungspotenzials erwartet.

Obwohl die Omikron-Variante voraussichtlich seltener zu schweren Krankheitsverläufen führen wird, ist von einer hohen Belastung der Krankenhäuser auszugehen. Dies lässt sich auf die Vielzahl an Infizierten sowie der zu erwartende Ausfall beim Personal durch Erkrankung und Quarantäne zurückführen.

Auch bieten die Erst- und Zweitimpfung nur noch einen eingeschränkten Immunschutz bei der Omikron-Variante. Daher wird dringend zur Boosterimpfung mit einem hochwirksamen mRNA-Impfstoff nach 3 Monaten geraten.

Der Bundeskanzler und die Regierungschef:innen haben deshalb folgende Vereinbarungen getroffen:

  • Das Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen, auch im ÖPNV und beim Einkaufen.
  • Reduzierung der Kontakte auch bei privaten Zusammenkünften. (max. 10 geimpfte und genesene Personen und der eigene Haushalt sowie 2 Personen eines zweiten Haushalts bei ungeimpften und nicht genesenen Personen.)
  • Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und -veranstaltungen nur für Geimpfteund Genesene (2G).
  • Zugang zur Gastronomie nur für Geimpfte und Genesene. Dies wurde kurzfristig bundesweit ergänzt um einen tagesaktuellen Coronatest oder dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Imfpung), gültig ab dem Tag der Auffrischung (2G Plus).
  • Bars und Kneipen werden hier besonder streng kontrolliert, da an diesen Orten das Ansteckungsrisiko besonders hoch ist.
  • Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
  • Verpflichtung zum Homeoffice. Dies sollte in den nächsten Wochen verstärkt von Arbeitgeber:innen und -nehmer:innen genutzt werden.
  • Anpassung der Konzepte zur Isolation von Erkrankten und Quarantäne von Kontaktpersonen
  • Impfkampagne soll mit Hochdruck fortgesetzt und allen Erst- und Zweitgeimpften schnellstmöglich eine Boosterimpfung angeboten werden.
  • Allgemeine Impfpflicht wird für notwendig erachtet, um hohe Impfquote zu erreichen. Ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung wird erarbeitet.
  • Vorbereitende Maßnahmen in Anbetracht der raschen Verbreitung der Virus-Variante wurden mit Betreiber:innen kritischer Infrastruktur besprochen und in die Wege geleitet.
  • Auch die Gesundheitssysteme werden nun auf die kommende Infektionswelle umfassend vorbereitet.
  • Länder achten auf besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs bei der konkretene Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich.
  • Finanzielle Unterstützung für die von den Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmen steht weiterhin zur Verfügung.
  • Die seit Dezember bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin bestehen. Dabei handelt es sich um bundesweit einheitliche Mindeststandards. Weiterführende Maßnahmen durch die Länder bleiben möglich.
  • Am 24. Januar 2022 erfolgt ein erneutes digitales Zusammentreffen des Bundeskanzlers und der Regierungschef:innen der Länder.

 Die ausführenden Details zu den einzelnen Beschlüssen entnehmen Sie bitte dem Protokoll der Videoschaltkonferenz vom 7. Januar 2022.



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