15.12.2020
Sachsen passt Corona-Schutz-Verordnung entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses an
Die am 11. Dezember 2020 veröffentlichte Corona-Schutz-Verordnung wurde am 15. Dezember 2020 abgeändert. Ausschlaggebend dafür ist der Beschluss, welcher am dritten Adventssonntag in der Bund-Länder-Telefonkonferenz gefasst wurde.
Die Änderungen betreffen hauptsächlich die §§ 1, 2, 4 und 7 sowie die Anlagen 1 und 2 der Corona-Schutzverordnung:
- Reduzierung der Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen zu Weihnachten auf ein absolutes Minimum (zu § 1)
- Anzahl der Haushalte und Personenzahlen im engsten Familien- und Freundeskreis vom 24. - 26. Dezember 2020 (zu § 2 Absatz 1a)
- Änderung der Liste der der Grundversorgung zugeordneten und damit zulässigerweise geöffneten Betriebe (zu § 4)
- regelmäßige Testung für die Beschäftigten von Alten- und Pflegeheimen (zu § 7)
- Änderung der Liste der für eine Notbetreuung zugänglichen Betriebe und Einrichtungen (zu Anlagen 1 und 2)
zur Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur konsolidierten Fassung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung