15.12.2020


Sachsen passt Corona-Schutz-Verordnung entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses an

Die am 11. Dezember 2020 veröffentlichte Corona-Schutz-Verordnung wurde am 15. Dezember 2020 abgeändert. Ausschlaggebend dafür ist der Beschluss, welcher am dritten Adventssonntag in der Bund-Länder-Telefonkonferenz gefasst wurde.

Die Änderungen betreffen hauptsächlich die §§ 1, 2, 4 und 7 sowie die Anlagen 1 und 2 der Corona-Schutzverordnung:

  • Reduzierung der Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen zu Weihnachten auf ein absolutes Minimum (zu § 1)
  • Anzahl der Haushalte und Personenzahlen im engsten Familien- und Freundeskreis vom 24. - 26. Dezember 2020 (zu § 2 Absatz 1a)
  • Änderung der Liste der der Grundversorgung zugeordneten und damit zulässigerweise geöffneten Betriebe (zu § 4)
  • regelmäßige Testung für die Beschäftigten von Alten- und Pflegeheimen (zu § 7)
  • Änderung der Liste der für eine Notbetreuung zugänglichen Betriebe und Einrichtungen (zu Anlagen 1 und 2)

zur Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

zur konsolidierten Fassung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

zur Änderungsverordnung



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